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THW Flensburg
E.ON Hanse spendet THW Notstromaggregat mit 200 kVA PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simonsen   
Dienstag, den 31. August 2010 um 17:22 Uhr

2010_0830_Notstrom01Am Montag, den 30.08.10 überreichte Dieter Haack, Leiter Technischer Netzservice Nord von E.ON Hanse, die Fahrzeugpapiere einer 200 kVA Netzersatzanlage (NEA) an den THW Landesbeauftragten Dierk Hansen.

Die NEA, auch Notstromaggregat genannt, löst nun die bisher im OV Flensburg verwendete 30 kVA NEA der 2. Bergungsgruppe von 1968 ab.

Damit steht dem THW Flensburg nun eines der leistungsstärksten Aggregate im Länderverband zur Verfügung. Dies war nötig geworden, da durch die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen die Anforderungen stark gestiegen waren. Allein die 10 E-Schmutzwasserpumpen (1.600 - 3.000 l/min.) haben im Betrieb einen großen Energiebedarf, der durch das alte Gerät nicht sichergestellt werden konnte. Aber nicht nur das Leistungsplus von 170 kVA , sondern auch die modernere Technik und besonders die deutlich geringere Geräuschemission erleichtern nun den Helfern im Einsatz die Arbeit.


Weitere Informationen:
Pressemeldung der E.ON Hanse unter:
http://www.eon-hanse.com/pages/eha_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuelle_Presse/Pressemitteilung.htm?id=1445509

2010_0830_Notstrom02

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. September 2010 um 12:35 Uhr
 
Einen Hamburger bitte! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simonsen   
Sonntag, den 22. August 2010 um 22:22 Uhr

Nicht einer, sondern einhundert Hamburger THW-Helfer/innen des OV HH-Nord fanden am vergangenen Wochenende den Weg in die Flensburger Unterkunft, um sich dort für drei Tage häuslich einzurichten. Mit dabei hatten Sie auch nahezu ihren gesamten Fuhrpark. Grund dafür war die jährliche Übung des OV HH-Nord, die dieses Jahr auf dem Gelände der "Beredskabsstyrelsen Teknisk Skole" in Tinglev statt fand.

Nach Auskunft der Hamburger Kameraden, verlief die Übung sehr erfolgreich. Vorhandenes Wissen konnte vertieft, Schwächen erkannt und somit für die Zukunft beseitigt werden. Alle Teilnehmer waren vom Trainingsgelände und den dort möglichen Übungsszenarien sehr beeindruckt.

Am Abend fand die Übung dann einen gemütlichen Ausklang bei Bratwurst und Getränken am Lagerfeuer, um das Geübte noch einmal Revue passieren zu lassen. Hierzu waren auch die Kameraden aus Flensburg, die nicht an der Übung teilgenommen hatten, herzlich eingeladen. Hierfür noch einmal ein großes Dankeschön nach Hamburg.

 

Belagerter Hofplatz

Bild: "Belagerter Hofplatz"

 

Weitere Informationen unter:

http://www.thw-hamburg-nord.de/

http://www.brs.dk/brts/
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. August 2010 um 21:09 Uhr
 
Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe   
Mittwoch, den 18. August 2010 um 19:00 Uhr
vom: 17.08.2010

Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz nach § 13a WPflG / § 14 ZDG

Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes wird von neun Monaten auf sechs Monate abgesenkt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wehrdienst- bzw. Zivildienstausnahme der Freistellung nach § 13a WPflG bzw. § 14 ZDG (Zivildienstgesetz). Für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer müssen ab dem 01.12.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten, anstelle der bisherigen sechs Jahre. Diese Änderung wurde mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen (WehrRÄndG 2010, BGBl I, S. 1052).

Zum 01.12.2010 werden zudem Übergangsregelungen (§ 53 Abs. 3 WPflG n.F. bzw. § 81 Abs. 5 ZDG n.F.) eingeführt. Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben. Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind. Hierfür gilt, wie bereits nach alter Rechtslage, dass von der zuständigen Behörde genehmigte Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten auf die Verpflichtungszeit anzurechnen sind.

Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel (außer bei einem Hauptwohnsitzwechsel oder Organisationswechsel des Helfers oder einer behördlichen Umorganisation) die Behörde sein, gegenüber der die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

Aber Vorsicht: Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen. Die Pflicht des Helfers, den Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen. Er ist an das örtlich zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) bzw. das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zurückzumelden und steht für die Ableistung des (nunmehr) sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstes zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

 
Dienstplanänderung (nur für Zugtrupp und Gruppenführer) PDF Drucken E-Mail

Zusätzliche Dienste für das Jahr 2010 nur für Ausbildung im Zug (Zugtrupp und Gruppenführer / Vertreter):

Datum Titel Veranstaltungsort Stadt Kategorie
20.07.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
28.09.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
26.10.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
30.11.2010
19.00 Uhr - 23.00 Uhr
Ausbildung im Zug THW OV Flensburg Flensburg Zugtrupp & Gruppenfüher
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 18. Juli 2010 um 12:42 Uhr
 
Rettungshundprüfung in Hoya PDF Drucken E-Mail

2010_0620_thw-rettungshunde019Hoya – Die Jugendgruppe des Ortsverbandes unterstütze auf Anfrage des Landesverbandes die Bundesschule Hoya bei der Abnahme der Rettungshundprüfung. Die Rettungshundeprüfung ist eine wiederkehrende Prüfung, die jeder Rettungshund in seiner Laufbahn mehrfach ablegen muss. Die Prüfung am Sonntag den 20.06.2010 betraf die Trümmerspürhunde der Fachgruppe Ortung des Ortsverbandes Kiel. Es sollten zwei Hunde geprüft werden, für den einen war es die erste, für den zweiten eine Wiederholungsprüfung.

Die Jugendgruppe bekam am Mittwoch eine Anfrage vom Landesverband, ob es möglich wäre am Wochenende 19-20.06 fünf Junghelfer als Verletztendarsteller zu stellen. Dieses Angebot nahmen wir natürlich gerne an, es war eine super Möglichkeit, die Bundesschule Hoya einmal kennenzulernen. Am Samstag ging es um 12.30 Uhr denn mit dem MTW in Richtung Hoya. Im Gepäck 5 Jugendliche und als Begleiter Nils Seidel. Wir trafen um 16.00 Uhr in Hoya ein, nachdem Essen hatten die Jugendlichen die Chance, die Schule zu untersuchen. Danach ging es noch ins Stadtzentrum von Hoya zum einkaufen. Am nächsten Tag hieß es denn um 6.00 Uhr aufstehen, um 7.00 Uhr essen und um 7.45 Uhr Prüfungsbeginn. Die Junghelfer mussten sich in speziellen Röhren verstecken und von den Hunden einzeln angezeigt werden. Um 12.00 Uhr gab es Mittagessen und nachdem wir uns gestärkt hatten, fuhren wir wieder zurück nach Flensburg, wo Dienstende für uns war.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 24. Juni 2010 um 16:24 Uhr
 
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